Elternmitwirkung

Elternmitwirkung in der Schule

Die Eltern wirken in der Schule mit durch:

  1. die Klassenelternschaften,
  2. den Schulelternrat,
  3. die Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand
  4. die Vertreterinnen und Vertreter in den Konferenzen.

Die Eltern der Schüler/innen einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreterinnen und Vertreter in der Klassenkonferenz.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Außerdem wählt der Schulelternrat die Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz sowie in den Fachkonferenzen.

Derzeitige 1. Vorsitzende des Schulelternrats:

Herr M. Leverenz

Derzeitiger 2. Vorsitzender des Schulelternrats:

Herr Janßen 

Gültig für die Schuljahre, 2023/2024 und 2024/2025